Arbeitsmedizin
  • Betriebsärztliche Betreuung laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 oder nach § 19 Arbeitssicherheitsgesetz und § 3 Arbeitsschutzgesetz 
  • Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Arbeitsmedizinische Betreuung (Untersuchung und Beratung) der Beschäftigten 
  • Unterstützung des Arbeitsgebers bei präventiven Maßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Durchführung von erforderlichen Hepatitis-Impfungen 
  • Durchführung von Hör- und Sehtests 
  • Untersuchung nach BioStoffV

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