- Betriebsärztliche Betreuung laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 oder nach § 19 Arbeitssicherheitsgesetz und § 3 Arbeitsschutzgesetz
- Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Arbeitsmedizinische Betreuung (Untersuchung und Beratung) der Beschäftigten
- Unterstützung des Arbeitsgebers bei präventiven Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- Durchführung von erforderlichen Hepatitis-Impfungen
- Durchführung von Hör- und Sehtests
- Untersuchung nach BioStoffV
Arbeitsmedizin