- Gestellung des Brandschutzbeauftragten entsprechend den Brandverhütungsvorschriften und der Brandschutzkonzepte der Bundesländer
- Beratung bezüglich Brandschutz bei:
- Planung von Neu- und Umbauten und Betriebs veränderungen
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Überwachung der Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
- Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen
- Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
- Jährliche Aktualisierung der Brandschutzordnung
- Überwachung der Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen
- Beratung bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
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