Brandschutz
  • Gestellung des Brandschutzbeauftragten entsprechend den Brandverhütungsvorschriften und der Brandschutzkonzepte der Bundesländer 
  • Beratung bezüglich Brandschutz bei:
    - Planung von Neu- und Umbauten und Betriebs veränderungen
    - Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren 
    - Überwachung der Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
    - Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen
    - Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
    - Jährliche Aktualisierung der Brandschutzordnung
    - Überwachung der Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen
    - Beratung bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen

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