- Gestellung des Gefahrgutbeauftragten
- Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung mit Aufzeichnungen
- Schulung der Mitarbeiter und beauftragter Personen
- Unverzügliche Mängelanzeige, wenn die Sicherheit gefährdet ist
- Erstellung des Jahresberichts
Gefahrgut