Durchführung der Beurteilung des baulichen Arbeitsschutzes, einschließlich der Dokumentationen. Nach Hessischer Bauordnung muss der Antragsteller den baulichen Arbeitsschutz beachten. Nach Vorlage der Bauunterlagen soll eine Unterlage geschaffen werden, welche unter anderem die Arbeitsstätte bezüglich folgender Aspekte bewertet:
- Flächen und Raumvolumen
- Ergonomie und Ausstattung der Arbeitsstätte
- Dimensionierung und Lage der Fenster, Türen, Tore
- Lage und Ausstattung der Verkehrswege
- Anordnung von Flucht- und Rettungswegen und Notausgängen
- Fahrtreppen, Laderampen, Steigleitern auf potenzielle Gefahrenquellen untersuchen