Sicherheitskoordination
  • Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen, laut § 4 Arbeitsschutzgesetz 
  • Durchführung der Sicherheitskoordination in der Planungs- und Ausführungsphase wie z. B.
    - Betreuung und Begehung der Baustelle
    - Erstellen von Berichten
    - Organisation der Brandschutzmaßnahmen
    - Unterweisung der Bauleiter
    - Kontrolle von Gerüsten
    - Kontrolle der Gefahrstofflagerung

Hier klicken für mehr Informationen (PDF)