- Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen, laut § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Durchführung der Sicherheitskoordination in der Planungs- und Ausführungsphase wie z. B.
- Betreuung und Begehung der Baustelle
- Erstellen von Berichten
- Organisation der Brandschutzmaßnahmen
- Unterweisung der Bauleiter
- Kontrolle von Gerüsten
- Kontrolle der Gefahrstofflagerung
Sicherheitskoordination