Sicherheitstechnische Betreuung

Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer und die Mitarbeiter auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zu beraten, die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und die Aufgaben laut § 6 Arbeitssicherheitsgesetz wahrzunehmen.

Weiterhin:

  • Sicherheitstechnische Betreuungs- und Überwachungstätigkeiten durchführen 
  • Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen 
  • Analyse und Bewertung der psychischen und physischen Beanspruchung der Arbeitnehmer durch physikalische, chemische und biologische Umweltfaktoren 
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss 
  • Beratung zu Fragen der Betriebshygiene 
  • Beratung bei Präventionsprogrammen 
  • Durchführung von Schulungen 
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten 
  • Durchführung von Gefahrstoff- und Raumluftmessungen 
  • Beratung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung 
  • Prüfung von Arbeitsmitteln 
  • Hilfestellung bei der Durchführung von Zertifizierungsverfahren
  • Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten

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