Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer und die Mitarbeiter auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zu beraten, die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und die Aufgaben laut § 6 Arbeitssicherheitsgesetz wahrzunehmen.
Weiterhin:
- Sicherheitstechnische Betreuungs- und Überwachungstätigkeiten durchführen
- Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen
- Analyse und Bewertung der psychischen und physischen Beanspruchung der Arbeitnehmer durch physikalische, chemische und biologische Umweltfaktoren
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Beratung zu Fragen der Betriebshygiene
- Beratung bei Präventionsprogrammen
- Durchführung von Schulungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Durchführung von Gefahrstoff- und Raumluftmessungen
- Beratung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Hilfestellung bei der Durchführung von Zertifizierungsverfahren
- Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten